Das Symposium „Hilfe für Helfer“ in Fulda 2024

Nach Regen kommt Sonnenschein – und genau das traf am Donnerstag in Fulda zu! Dort fand sich ein Teil der PSNV-Familie beim 10. Symposium der Stiftung „Hilfe für Helfer“ ein, um sich mit dem Schwerpunkt „Zeitenwende in der PSNV-E“ zu beschäftigen und auszutauschen.

Die Stiftung  „Hilfe für Helfer“ des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) hat als primäre Anliegen die Unterstützung von Einsatzkräften der Feuerwehr bei der Bewältigung besonders belastender Einsatzerfahrungen. Darunter ist zu verstehen:

  • die Förderung geeigneter Präventionsmaßnahmen (zum Beispiel durch konsequente Einbindung der Thematik in die Ausbildung der Einsatzkräfte),
  • geeignete kurz und längerfristige Nachsorgeangebote, die auch das soziale Umfeld der Einsatzkräfte einbeziehen.

Besonderes Anliegen der Stiftung „Hilfe für Helfer“ ist es, durch ihre Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bereich der psychosozialen Einsatzvorbereitung und Nachsorge beizutragen und die Entwicklung von Qualitätsstandards zu fördern. Dazu gehört auch die Förderung interdisziplinärer Forschung durch ausgewiesene Hochschuleinrichtungen.

Wer mehr wissen möchte – schaut mal hier vorbei: https://www.feuerwehrverband.de/dfv/hfh-vorstellung/

Um 10.30 Uhr eröffneten Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, Prof. Dr. Peter Sefrin, Vorsitzender des Beirates der Stiftung Hilfe für Helfer und Ralph Tiesler, Präsident des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe das gut besuchte Symposium und es wurde deutlich, wie sich die Zeiten auch verändert haben. Wir sind die Guten und nicht die Bösen, aber die Gewalt gegen Einsatzkräfte nimmt zu und auch das Thema „Stärkung des Zivilschutz“ und das Bewusstsein, dass man sich Vorbereiten sollte, um nicht nachher von den Ereignissen überrollt zu werden.

Die Moderation und fachliche Einführung wurde von Erneli Martens (Landesfeuerwehrpastorin und Leitung der Notfallseelsorge in Hamburg) und Volker Harks (Referent an der BABZ) wieder professionell durchgeführt.

Der erste Vortrag kam von Thomas Wittschurky (Leiter des Fachausschusses Sozialwesen im DFV), der das Ergebnis einer Umfrage zum Thema „Gewalt gegen Einsatzkräfte“ vorstellte. Vom 04.11.23 bis 14.12.23 gab es eine bundesweiten Online-Befragung zum Thema Gewalt gegen Einsatzkräfte – flankierende zum #GewaltAngehen. Das Ziel war eine Befragung die Aufschluss darüber geben soll, in welchem Maße Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren von Gewalterfahrungen betroffen sind und welch Formen von Gewalt am meisten verbreitet sind. Fast 50 % haben Gewalterfahrungen bestätigt in den letzten zwei Jahren – und mit am Abstand am häufigsten wurde die Befragten mit Beschimpfungen und Beleidigungen mit Worten und Gesten beleidigt (mehr als 90 Prozent). Das ist auch wahrscheinlich die Erklärung, warum es nur eine geringe Anzahl von Unfallanzeigen gibt – es war ja „nur“ psychische Gewalt und keine körperliche Gewalt. Und ein interessanter Punkt – nur 13 Prozent berichteten, dass Täterinnen oder Täter erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen – also ist den Tätern durchaus bewusst, was sie da tun! Was kann man nun tun…auf den Seiten des DFV gibt es u.a. Linklisten zu aktuellen Kampagnen und es wird durch Fortbildungsangebote u.a. aus dem Bereich der Deeskalation versucht hier weitere Möglichkeiten zu schaffen.

Und Claudia Schedlich (psychologische Psychotherapeutin und wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Forschungsprojekten in der PSNV) stellte psychosozialen Maßnahmen nach gewalttätigen Übergriffen im Einsatzkontext vor. Ein wichtiger Punkt sind die Risikofaktoren am Arbeitsplatz – man ist der Erste am Einsatzort, die EK haben ein höheres Risiko dem Tod zu begegnen und sind aggressiven Vorfällen (körperlichen und verbalen ) Angriffen ausgesetzt…sie riskieren ihr Leben um andere zu schützen. Ein besonderer Punkt sind die moralischen Aspekte bzw. Konflikte – Hilflosigkeit, das Bezeugen von Tod und Sterben und vor allem eine geringe Anerkennung oder Desinteresse für das Geleistete! Aber auch der Verlust des Erlebens der Sinnhaftigkeit des eigenen Tuns. Was sind nun die psychosozialen Maßnahmen, die wir hier tun können? Null Toleranz bei Gewalt – keine Bagatellisierung: das war doch nicht so schlimm / das gehört eben zum Job dazu….und auch nicht Wegsehen: Ignorieren der Gewalt und Belastung der Kolleg:innen oder Schweigen. Kein nicht eingreifen – wenn man mitbekommt, dass es vorgefallen ist oder man was mitbekommt.

Es bedarf eine Veränderung oder Erweiterung der Organisationskultur – Zugang zu niederschwelligen Angeboten und die Möglichkeit geben, dass man das offen ansprechen kann und ernstgenommen wird.

In der Aus- und Fortbildung sollten Themen angesprochen werden wie:

  • Sensibilisierung für die Notwendigkeit einer Meldung (auch verbale und nonverbale Gewalt)
  • Rechtliche Ausgangssituation / Notwehrregularien
  • Vorbereitung auf Konfliktsituationen im Einsatz
  • Gewaltprävention und Deeskalationstrainings
  • Selbstverteidigung
  • Interkulturelle Kompetenz

Insbesondere das Thema „moralische Konflikte“ muss mehr angesprochen und beachtet werden – Was sind Werte und was ist moralspezifische  Prävention; was ist die Bedeutung von Werteorientierung und was tun bei Veränderungen und Wandel von Werten.

Eine gute Übersicht gibt folgendes Schaubild zum multimodalen Vorgehen zur Förderung seelischer Gesundheit:

Mark Overhagen nahm sich dann nach der Mittagspause der Thematik „Zivilschutz als Herausforderung für die Gefahrenabwehr – Folgen für die PSNV-E“ an. Was ist eigentlich Zivilschutz?

Betrachten wir zuerst mal den Begriff „Bevölkerungsschutz“  – der eng mit dem Begriff Zivilschutz verbinden ist. Der Begriff Bevölkerungsschutz bezeichnet zusammenfassend alle Aufgaben und Maßnahmen des Bundes im Zivilschutz sowie die Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen und Länder im Katastrophenschutz. Das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) setzt den gesetzlichen Rahmen für die unterschiedlichen Aufgaben (https://www.gesetze-im-internet.de/zsg/BJNR072610997.html).
Der Zivilschutz ist also Aufgabe des Bundes. Dies ist in § 1 ZSKG sowie Artikel 73 des Grundgesetzes geregelt. Damit soll die Zivilbevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren geschützt werden, d.h. die Aufgaben des Zivilschutzes sind:

  • Selbstschutz
  • Warnung der Bevölkerung
  • Schutzbaum
  • Aufenthaltsregelung
  • Katastrophenschutz nach Maßgabe des § 11 ZSKG
  • Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
  • Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut

Für die Durchführung der Maßnahmen im Zivilschutz arbeitet der Bund mit den Ländern eng zusammen.

Was ist denn der NATO-Bündnisfall? Mit Verteidigungsfall wird der festgestellte rechtliche Status der BRD bezeichnet, wenn deren Staatsgebiet mit „Waffengewalt“ von außen angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Mit dem Bündnisfall regelt Art. 5 des Nordatlantikvertrag (https://www.bpb.de/themen/internationale-organisationen/nato/547054/der-nordatlantikvertrag/ ) in Verbindung mit Art. 115a GG eine weitere Einsatzmöglichkeit des Verteidigungsfalles der Bundesrepublik Deutschland.

Ein paar Zahlen – 90% der militärischen Transporte werden durch zivile Unternehmen durchgeführt und 85 % des militärischen Bedarfs an Nahrungs- und Wasserressourcen.

Warum sind solche Informationen wichtig – es gab in den letzten Jahren immer wieder größere Übungen und in diesem Jahr steht wieder so eine Übung an – nämlich die Quadriga 2024. Nähere Informationen hierzu gibt es hier: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/heer/aktuelles/heer-und-nato-partner-starten-2024-ein-grossmanoever-5710094

Herausforderungen in den nächsten Jahren werden sein

  • Terrorismus und Sonderlagen
  • Cyberattacken
  • Sicherheit
  • Sabotage
  • Spionage
  • Wirtschaftskrise Kriegswirtschaft
  • Flüchtlingskrisen
  • Großhavarien
  • Versorgungskrisen

Ein interessanter Begriff in diesem Zusammenhang das ROC. ROC steht für Resistance Operating Concept. Das ROC zeigt Maßnahmen auf, die ein Staat ergreifen kann, um sich in einem Konflikt gegen einen teilweisen oder vollständigen Verlust seiner nationalen Souveränität vorzubereiten. Es wurde von den Spezialeinheiten des Europäischen Kommandos der Vereinigten Staaten in Zusammenarbeit mit den schwedischen, lettischen, estnischen und litauischen Spezialeinheiten sowie der Führungsakademie der Schwedischen Streitkräfte entwickelt. Im August 2022 wurde erstmals darüber berichtet, dass die Ukraine das Konzept im Russisch-Ukrainischen Krieg einsetzt

Was bedeutet das jetzt für die PSNV?

Es geht um einen langfristigen Krisenzustand und auch die psychosozialen Belastungen werden steigen. Es gilt darum die Einsatzfähigkeit zu erhalten und auch sich der Gefahr von größeren Betreuungslagen bewusst machen, die evtl. durch Sabotage auf (kritische) Infrastrukturen entstehen kann? Was ist mit PSNV im Krankenhaus und dem Fachkräftemangel der in allen Bereichen herrscht? Wir brauchen spezielle Fortbildungen gerade in diesem Bereich – ist in Planung (z.B. PSNV im Zivilschutz – erster Lehrgang 2025 geplant).

Wer es nicht schafft sich vorzubereiten, ist vorbereitet es nicht zu schaffen!

Und dann gab einen Ausflug in Richtung Wasser – Christoph Sommer (Militärdekan und Beauftragter für Marineseelsorge) stellt die PSNV-E in der Deutschen Marine vor.

Wer mal etwas mehr zur Militärseelsorge wissen will – schaut mal hier: https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/militaerseelsorge

Besonderheit bei der Marine – es gibt strukturierte Abläufe, ohne die es nicht gehen würde (z.B. den Tagesbefehl)  und es ist eine technisierte Welt.  Es ist auf See ein „autarkes“ System und es gibt eine sehr eingeschränkte Bewegungsmöglichkeit. Die Militärseelsorge ist der einzige zivile Anteil auf einem Schiff und ist dann aber auch Teil der Mannschaft – deswegen auch Teilnahme an Übungen, Arbeiten etc.

Aufgaben eines Militärgeistlichen an Bord: Gottesdienst, Seelsorge Unterricht, Teil der Besatzung, Repräsentant der Kirche, Talisman, Ethische Berater des Kommandanten im Rollendienst oder auch im Einsatzfall.

Was ist der Rollendienst: Abarbeitung  eines  Schadensereignis an Bord(Brand, Bergung etc.). Das Peersystem bei der Bundeswehr ist natürlich auch an Bord zu finden. 

Die Pausen konnten wieder zum Netzwerken ausführlich genutzt werden und auch für uns als PSNVonline war es toll ein paar unserer Teilnehmenden mal nicht als Kachel sondern als „echte“ Menschen erleben und kennenlernen zu dürfen!

Dr. Frank Conrads (Landesfeuerwehrpastor in SH) stellte im letzten Vortragsblock ein paar Vorschläge vor für Qualitätsstandards in der PSNV-E.

Es gibt ja bereits ein paar Unterlagen zu diesem Thema – z.B. DGUV- 205-038 (https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/3846/leitfaden-psychosoziale-notfallversorgung-fuer-einsatzkraefte).

In der PSNV-E gilt es zu fragen – was willst Du, das ich dir tue (Auftragsklärung). Zur Beschreibung der Wirkung von PSNV-E Maßnahmen kann man die Begriffe Salutogenese, Prävention und Peerprinzip einmal genauer betrachten – das sind die drei Schlagworte der Wirkfaktoren. Aber auch Sicherheit geben, Normalisieren, Psychoedukation, Kohärenz, Resonanz, Narrativität; Verlusterfahrungen bearbeiten: durch Selbstwert und Selbstwirksamkeit, Kommunikation und Bindung, Orientierung, Gestaltung, Erkenntnis Wertschätzung und auch Kontrolle und Autonomie spielen eine Rolle in diesem Bereich!

Die Voraussetzungen von Wirksamkeit sind: Vertrauen, Vertraulichkeit und Vertrauenswürdigkeit aber auch Feldkompetenz und Handlungssicherheit!

Psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte vs. Psychosozialen Prävention im Einsatzwesen…um was geht es eigentlich genau? Es geht eigentlich nicht darum Personen zu versorgen, sondern ihnen was an die Hand geben, damit sie vielleicht nicht in die Lage kommen, dass sie Hilfe brauchen. Natürlich aber auch bei Belastungen Unterstützung und Hilfe zu geben.

Wirklichkeit besteht immer aus Fakten, aus Gedanken und aus Emotionen – deswegen gehören solchen Punkte auch ins Einsatznachgespräch und sollten berücksichtigt werden.

Was gehört in die Ausbildung? Hier gehören so Themen wie Organisationsstrukturen PSNV, psychologische Grundlagen, Psychoedukation, rechtliche Grundlagen und noch vieles mehr.

Der Wunsch für die Zukunft: gemeinsame Sprache – gemeinsame Standards – gemeinsam gut Handeln – Interoperabilität – in den Feuerwehren in Deutschland

Ein Erfahrungsbericht von der Amoktat in Hamburg bei den Zeugen Jehovas von Martin Timmler (kommissarischer Leiter Zentraldirektion Einsatzdienst der Feuerwehr Hamburg) rundete dann das diesjährige Symposium eindrucksvoll ab.

Zum Einstieg mal die kurze Erklärung was versteht denn unter dem Begriff LebEL? Eine Lebensbedrohliche Einsatzlage (abgekürzt LebEL) ist eine polizeiliche Lage mit hohem Gefährdungspotenzial für das Leben von Opfern, Unbeteiligten und Einsatzkräften.

Eine Lebensbedrohliche Einsatzlage liegt bereits dann vor, wenn Anhaltspunkte ein Täterverhalten unmittelbar erwarten lassen, bei dem mittels Waffen, Sprengmitteln, gefährlichen Werkzeugen bzw. Stoffen oder außergewöhnlicher Gewaltanwendung gegen Personen vorgegangen wird, insbesondere wenn Personen verletzt oder sogar getötet werden. Es handelt sich oft um dynamische und unübersichtliche Situationen wie z. B. Brand- und Terroranschläge oder Amokläufe. Die Feststellung einer solchen Lage erfolgt durch die örtliche Polizei. Für die Einsatzkräfte besteht meist ein Interessenkonflikt zwischen der notwendigen Hilfe für die etwaigen Opfer und dem Eigenschutz.

Wer noch ein bisschen mehr zu den einzelnen Themen wissen möchte – hier geht es zu den gesamten Vorträgen der Referenten: https://www.feuerwehrverband.de/dfv/hfh-vorstellung/hfh-symposien/

Vielen Dank für die spannende Veranstaltung und ich bzw. wir von PSNVonline freuen uns schon auf nächstes Jahr!

In diesem Sinne – passt auf euch auf!

Eure Nachteule

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